Wie bekommt man eine naturheilkundliche Behandlung?
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
• Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten. Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte fragen Sei im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.
• Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse. So wird die Rechnung vom Heilpraktiker direkt an den Patienten gestellt und nicht an seine Krankenkasse.
• Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.
• Hinweis:
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit sich über eine Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherer für die Heilpraktikerleistungen zu versichern.
Für eine naturheilkundliche Behandlung benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung.